AGB ferienservice.ch
AGB ab 01 September 2020.pdf
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Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 01.09.2020

 

Definition

 

Homesitting/ferienservice.ch  Bern, nachfolgend ferienservice genannt,  ist ein Kleinunternehmen, das ein Wohnobjekt (in der Regel eine Wohnung oder ein Haus)  während der Abwesenheit der Bewohner  hütet und  anfallende Arbeiten im Rahmen einer Homesitting-Tätigkeit  ausführt.  

 

Hauptaufgaben von  ferienservice

 

ferienservice umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche: Briefkasten und Postfach leeren, Haus/Wohnung  durchlüften, Pflanzen giessen, Kleintierbetreuung (Betreuung und Füttern von Katzen, Meerschweinchen, Hamstern, Vögeln, Fischen in Aquarien etc. inklusive Saubermachen), Einkäufe  und Besorgungen machen, dem Auftraggeber nötige  Informationen an seinen Aufenthaltsort  durchstellen, Reinigungsarbeiten in der Wohnung  oder im Haus, Rasen mähen und kleinere Umgebungsarbeiten,  Schnee räumen, Laub wischen, Boten- und Kontrollgänge tätigen  und weitere hier nicht festgelegte Aufgaben in Absprache mit dem Auftraggeber. ferienservice  kann für Aufträge in der Agglomeration Bern und der  weiteren Umgebung gebucht werden.

 

Auftragserfüllung

 Vor Auftragsbeginn nimmt ferienservice  beim Auftraggeber das zu betreuende Wohnobjekt in Augenschein und bespricht die Aufgaben. Der Auftraggeber stellt sicher,  dass er  ferienservice  alle für den Auftrag notwendigen   Hilfsmittel und Gerätschaften, sowie  Tierfutter, Pflanzennahrung usw. kostenfrei zur Verfügung stellt .Bei Nicht-  oder nur teilweiser Zurverfügungstellung dieser Hilfsmittel werden zusätzlich entstehende  Kosten und Umtriebe zulasten des Auftraggebers in Rechnung gestellt.

 

Der  Auftraggeber verpflichtet sich,  ferienservice  für die korrekte Auftragserfüllung Zugang zum Wohnobjekt, bzw. zu den Örtlichkeiten zu ermöglichen. Der Zugang muss während des ganzen Auftragszeitraums gewährleistet sein.    Spätestens bei Auftragsbeginn stellt  der Auftraggeber  alle dafür notwendigen Schlüssel  - auf Verlangen gegen Quittung -   zur Verfügung.  ferienservice verpflichtet sich, sämtliche in seiner Obhut befindlichen Schlüssel bei Auftragsende dem Auftraggeber unaufgefordert zurückzugeben.  Sollte der Auftraggeber bei Auftragsende den Rücknahmetermin  für die Schlüssel nicht einhalten können oder verlängert sich  unerwarteterweise seine Abwesenheit,   muss er unverzüglich ferienservice darüber unterrichten.

 

Sorgfaltspflicht und Verschwiegenheit

 ferienservice verpflichtet sich, einen erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können und im Einverständnis  mit dem Auftraggeber zu erledigen. Um eine sorgfältige und fachgerechte  Auftragsausführung zu gewährleisten,  verpflichtet sich der Auftraggeber,  ferienservice  alle für den Auftrag notwendigen  Informationen zukommen zu lassen. Treten während der Anwesenheit von ferienservice im und um das Wohnobjekt  auffällige oder ungewöhnliche Vorkommnisse auf, hat ferienservice den Auftraggeber unverzüglich zu informieren oder sich  an die mit dem Auftraggeber  vereinbarten  Abmachungen  zu halten.   

 

Der Auftraggeber gibt  ferienservice  die für den Auftrag notwendigen  Informationen mündlich oder schriftlich ab. ferienservice  überträgt diese Informationen auf ein internes Auftragsblatt (Checkliste), welches vom Auftraggeber gesichtet und akzeptiert  wird. Das Auftragsblatt ist sowohl vom Auftraggeber wie auch von ferienservice zu unterzeichnen. Des Weiteren bestätigt der Auftraggeber, dass er die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von ferienservice zur Kenntnis genommen hat und diesen zustimmt.

 

Bei kleineren Aufträgen behält sich ferienservice  vor,  sich an eine  mündliche Auftragsabmachung, ohne Übertrag auf ein  Auftragsblatt, zu halten. ferienservice  verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem  Auftrag erhaltenen Informationen äusserst diskret zu behandeln und  nicht an Dritte weiterzugeben. 

 

Tarife:

(Nachfolgende Preisangaben  verstehen sich immer rein netto. Sozialabgaben, Versicherungen etc. sind im Preis inbegriffen.)

Die Preise gelten für Aufträge, die ab 01.09.2020 gebucht  werden und sind von ferienservice wie folgt festgelegt:

 

Tarif A:

Haus- und Wohnungsbetreuung „STANDARD“:   Hausbesuch, Kontrollgang, Pflanzen giessen, durchlüften. Briefkasten/Postfach leeren:  CHF 29.00 pro Hausbesuch.  /  Oder Variante:  nur Kleintierfütterung und -Betreuung ohne weiteren Service (maximal 1 Stunde, jede weitere Halb-Stunde CHF 14.50)  Wegspesen: zusätzlich  CHF 0.50 pro Strassenkilometer.

 

Tarif  B:

 Haus- und Wohnungsbetreuung „PLUS“ :   Hausbesuch, Kontrollgang, Pflanzen giessen, durchlüften. Briefkasten/Postfach leeren, Fütterung, Betreuung und Saubermachen von Kleintieren:  CHF 33.00 pro Hausbesuch. (maximal 1 Stunde, jede weitere Halb-Stunde CHF 16.50) Wegspesen: zusätzlich CHF 0.50 pro Strassenkilometer.

 

Variante C:

 Haushüter-Service rund um die Uhr:   maximal   24stündige oder  je nach Wunsch des Auftraggebers  mehrstündige, tägliche  Anwesenheit während dem  Auftragszeitraum. Der Preis ist hier  nicht fix, sondern wird nach Arbeits- und Zeitaufwand  berechnet.   ferienservice  stellt dem Auftragsgeber hierfür vor Auftragsbeginn eine Offerte aus. Wegspesen: zusätzlich  CHF 0.50 pro Strassenkilometer.

 

Ein Hausbesuch (Variante C ausgenommen) dauert in der Regel maximal eine Stunde. Reicht diese Zeit für die Auftragsbewältigung nicht aus, kann ferienservice zusätzlich eine Kostenpauschale oder einen Stundenansatz von CHF 29.00/Std. (Standard) bzw. CHF 33.00/Std. (Standard Plus)  verrechnen. Es wird auf Halb-Stunden genau abgerechnet. Ob eine Kostenpauschale oder der Stundenansatz zum Zug kommt, wird vor Auftragsbeginn mit dem Auftragsgeber besprochen und mündlich oder schriftlich festgelegt Des Weitern  kann ferienservice   für unvorhergesehene Ereignisse, die nicht im Rahmen der vereinbarten Homesitting-Tätigkeit  liegen, aber  für ferienservice einen Mehraufwand oder Umtriebe  nach sich ziehen,  neben den entstehenden  Kosten zusätzlich  eine Pauschale  von CHF 30.00 pro Einsatz verrechnen.

 

Preise

Die Preise verstehen sich als Pauschalen für mindestens 1 Std. Anwesenheit und Tätigkeit am Auftragsort. Zusätzlich verrechnet ferienservice.ch Wegspesen wie folgt:  ab ferienservice, obere Zollgasse 34, 3072 Ostermundigen  bis  zum Auftragsort  und zurück nach ferienservice, obere Zollgasse 34, 3072 Ostermundigen:  CHF 0.50  pro Strassenkilometer.  

 

Für die Abholung und Rückgabe von Schlüsseln oder sonstigen  Utensilien   ausserhalb von terminlich vereinbarten Homesitter-Einsätzen oder für den Postversand von Schlüsseln und dergleichen  kann ferienservice zusätzlich eine Pauschale in der Höhe von CHF 10.00 bis 20.00 verrechnen. 

 

Offerten

Bei ausführlichen oder speziellen  Aufträgen kann der Auftraggeber vor Auftragsbeginn  bei  ferienservice  zusätzlich eine detaillierte  Offerte einholen  oder einen Kostenvoranschlag machen lassen.  Kostenvoranschläge  werden von  ferienservice  nicht in Rechnung gestellt.

 

Annullation

Die mündliche und/oder schriftliche Auftragserteilung  durch den Auftraggeber ist verbindlich. Eine Annullation eines Auftrages ist bis fünf Tage vor Auftragsbeginn   in mündlicher oder schriftlicher Form möglich und kostenlos.  Erfolgt die Annullation später ist vom Auftraggeber eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von CHF 50.00  zu entrichten.

 

Haftung

ferienservice haftet gegenüber dem Auftraggeber  nur für Sachschäden,  die während einer Auftragserfüllung infolge einer Sorgfaltspflichtverletzung   entstanden sind. Im Falle eines Sachschadens  tritt die Haftpflichtversicherung von ferienservice im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen ein.  Entsteht dem Auftraggeber ein Sachschaden, weil er ferienservice nicht ausreichend, irreführend oder falsch über  die Aufgaben im Rahmen eines Auftrages unterrichtet  hat, lehnt ferienservice  jede  Haftung ab.

 

Für erkrankte, verunfallte oder  verstorbene Tiere während einer Betreuungszeit lehnt ferienservice jede Haftung ab. Ebenso lehnt ferienservice die Haftung ab bei entlaufenen oder vermissten `Freigänger-Haustieren`.