Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 01.09.2020
Definition
Homesitting/ferienservice.ch Bern, nachfolgend ferienservice genannt, ist ein Kleinunternehmen, das ein Wohnobjekt (in der Regel eine Wohnung oder ein Haus) während der Abwesenheit der Bewohner hütet und anfallende Arbeiten im Rahmen einer Homesitting-Tätigkeit ausführt.
Hauptaufgaben von ferienservice
ferienservice umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche: Briefkasten und Postfach leeren, Haus/Wohnung durchlüften, Pflanzen giessen, Kleintierbetreuung (Betreuung und Füttern von Katzen, Meerschweinchen, Hamstern, Vögeln, Fischen in Aquarien etc. inklusive Saubermachen), Einkäufe und Besorgungen machen, dem Auftraggeber nötige Informationen an seinen Aufenthaltsort durchstellen, Reinigungsarbeiten in der Wohnung oder im Haus, Rasen mähen und kleinere Umgebungsarbeiten, Schnee räumen, Laub wischen, Boten- und Kontrollgänge tätigen und weitere hier nicht festgelegte Aufgaben in Absprache mit dem Auftraggeber. ferienservice kann für Aufträge in der Agglomeration Bern und der weiteren Umgebung gebucht werden.
Auftragserfüllung
Vor Auftragsbeginn nimmt ferienservice beim Auftraggeber das zu betreuende Wohnobjekt in Augenschein und bespricht die Aufgaben. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er ferienservice alle für den Auftrag notwendigen Hilfsmittel und Gerätschaften, sowie Tierfutter, Pflanzennahrung usw. kostenfrei zur Verfügung stellt .Bei Nicht- oder nur teilweiser Zurverfügungstellung dieser Hilfsmittel werden zusätzlich entstehende Kosten und Umtriebe zulasten des Auftraggebers in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, ferienservice für die korrekte Auftragserfüllung Zugang zum Wohnobjekt, bzw. zu den Örtlichkeiten zu ermöglichen. Der Zugang muss während des ganzen Auftragszeitraums gewährleistet sein. Spätestens bei Auftragsbeginn stellt der Auftraggeber alle dafür notwendigen Schlüssel - auf Verlangen gegen Quittung - zur Verfügung. ferienservice verpflichtet sich, sämtliche in seiner Obhut befindlichen Schlüssel bei Auftragsende dem Auftraggeber unaufgefordert zurückzugeben. Sollte der Auftraggeber bei Auftragsende den Rücknahmetermin für die Schlüssel nicht einhalten können oder verlängert sich unerwarteterweise seine Abwesenheit, muss er unverzüglich ferienservice darüber unterrichten.
Sorgfaltspflicht und Verschwiegenheit
ferienservice verpflichtet sich, einen erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können und im Einverständnis mit dem Auftraggeber zu erledigen. Um eine sorgfältige und fachgerechte Auftragsausführung zu gewährleisten, verpflichtet sich der Auftraggeber, ferienservice alle für den Auftrag notwendigen Informationen zukommen zu lassen. Treten während der Anwesenheit von ferienservice im und um das Wohnobjekt auffällige oder ungewöhnliche Vorkommnisse auf, hat ferienservice den Auftraggeber unverzüglich zu informieren oder sich an die mit dem Auftraggeber vereinbarten Abmachungen zu halten.
Der Auftraggeber gibt ferienservice die für den Auftrag notwendigen Informationen mündlich oder schriftlich ab. ferienservice überträgt diese Informationen auf ein internes Auftragsblatt (Checkliste), welches vom Auftraggeber gesichtet und akzeptiert wird. Das Auftragsblatt ist sowohl vom Auftraggeber wie auch von ferienservice zu unterzeichnen. Des Weiteren bestätigt der Auftraggeber, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von ferienservice zur Kenntnis genommen hat und diesen zustimmt.
Bei kleineren Aufträgen behält sich ferienservice vor, sich an eine mündliche Auftragsabmachung, ohne Übertrag auf ein Auftragsblatt, zu halten. ferienservice verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen äusserst diskret zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Tarife:
(Nachfolgende Preisangaben verstehen sich immer rein netto. Sozialabgaben, Versicherungen etc. sind im Preis inbegriffen.)
Die Preise gelten für Aufträge, die ab 01.09.2020 gebucht werden und sind von ferienservice wie folgt festgelegt:
Tarif A:
Haus- und Wohnungsbetreuung „STANDARD“: Hausbesuch, Kontrollgang, Pflanzen giessen, durchlüften. Briefkasten/Postfach leeren: CHF 29.00 pro Hausbesuch. / Oder Variante: nur Kleintierfütterung und -Betreuung ohne weiteren Service (maximal 1 Stunde, jede weitere Halb-Stunde CHF 14.50) Wegspesen: zusätzlich CHF 0.50 pro Strassenkilometer.
Tarif B:
Haus- und Wohnungsbetreuung „PLUS“ : Hausbesuch, Kontrollgang, Pflanzen giessen, durchlüften. Briefkasten/Postfach leeren, Fütterung, Betreuung und Saubermachen von Kleintieren: CHF 33.00 pro Hausbesuch. (maximal 1 Stunde, jede weitere Halb-Stunde CHF 16.50) Wegspesen: zusätzlich CHF 0.50 pro Strassenkilometer.
Variante C:
Haushüter-Service rund um die Uhr: maximal 24stündige oder je nach Wunsch des Auftraggebers mehrstündige, tägliche Anwesenheit während dem Auftragszeitraum. Der Preis ist hier nicht fix, sondern wird nach Arbeits- und Zeitaufwand berechnet. ferienservice stellt dem Auftragsgeber hierfür vor Auftragsbeginn eine Offerte aus. Wegspesen: zusätzlich CHF 0.50 pro Strassenkilometer.
Ein Hausbesuch (Variante C ausgenommen) dauert in der Regel maximal eine Stunde. Reicht diese Zeit für die Auftragsbewältigung nicht aus, kann ferienservice zusätzlich eine Kostenpauschale oder einen Stundenansatz von CHF 29.00/Std. (Standard) bzw. CHF 33.00/Std. (Standard Plus) verrechnen. Es wird auf Halb-Stunden genau abgerechnet. Ob eine Kostenpauschale oder der Stundenansatz zum Zug kommt, wird vor Auftragsbeginn mit dem Auftragsgeber besprochen und mündlich oder schriftlich festgelegt Des Weitern kann ferienservice für unvorhergesehene Ereignisse, die nicht im Rahmen der vereinbarten Homesitting-Tätigkeit liegen, aber für ferienservice einen Mehraufwand oder Umtriebe nach sich ziehen, neben den entstehenden Kosten zusätzlich eine Pauschale von CHF 30.00 pro Einsatz verrechnen.
Preise
Die Preise verstehen sich als Pauschalen für mindestens 1 Std. Anwesenheit und Tätigkeit am Auftragsort. Zusätzlich verrechnet ferienservice.ch Wegspesen wie folgt: ab ferienservice, obere Zollgasse 34, 3072 Ostermundigen bis zum Auftragsort und zurück nach ferienservice, obere Zollgasse 34, 3072 Ostermundigen: CHF 0.50 pro Strassenkilometer.
Für die Abholung und Rückgabe von Schlüsseln oder sonstigen Utensilien ausserhalb von terminlich vereinbarten Homesitter-Einsätzen oder für den Postversand von Schlüsseln und dergleichen kann ferienservice zusätzlich eine Pauschale in der Höhe von CHF 10.00 bis 20.00 verrechnen.
Offerten
Bei ausführlichen oder speziellen Aufträgen kann der Auftraggeber vor Auftragsbeginn bei ferienservice zusätzlich eine detaillierte Offerte einholen oder einen Kostenvoranschlag machen lassen. Kostenvoranschläge werden von ferienservice nicht in Rechnung gestellt.
Annullation
Die mündliche und/oder schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber ist verbindlich. Eine Annullation eines Auftrages ist bis fünf Tage vor Auftragsbeginn in mündlicher oder schriftlicher Form möglich und kostenlos. Erfolgt die Annullation später ist vom Auftraggeber eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von CHF 50.00 zu entrichten.
Haftung
ferienservice haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für Sachschäden, die während einer Auftragserfüllung infolge einer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Im Falle eines Sachschadens tritt die Haftpflichtversicherung von ferienservice im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen ein. Entsteht dem Auftraggeber ein Sachschaden, weil er ferienservice nicht ausreichend, irreführend oder falsch über die Aufgaben im Rahmen eines Auftrages unterrichtet hat, lehnt ferienservice jede Haftung ab.
Für erkrankte, verunfallte oder verstorbene Tiere während einer Betreuungszeit lehnt ferienservice jede Haftung ab. Ebenso lehnt ferienservice die Haftung ab bei entlaufenen oder vermissten `Freigänger-Haustieren`.